Ab Juni 2025: Barrierefreiheit wird Pflicht für Websites
Ab Juni 2025 müssen alle Websites in Österreich barrierefrei sein – das gilt nicht nur für öffentliche Einrichtungen, sondern auch für Unternehmen. Ziel ist es, Webseiten für alle Menschen zugänglich zu machen, darunter Personen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen.
Warum ist Barrierefreiheit wichtig?
•Für Menschen: Rund 1,7 Millionen Menschen in Österreich haben Einschränkungen. Barrierefreie Websites erleichtern ihnen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen.
•Für Maschinen: Suchmaschinen profitieren ebenfalls von klar strukturierten Websites, was die Sichtbarkeit verbessert.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit betrifft drei Hauptbereiche:
1.Technik: Schnelle Ladezeiten, einfache Bedienung (auch per Tastatur), klare Navigation und Screenreader* (*Bildschirmleseprogramm)-freundliche Inhalte.
2.Design: Gute Kontraste und Farben, die auch für farbblinde Personen lesbar sind.
3.Inhalt: Verständliche Texte, konsistente Struktur* (*Die Daten sind in Zeilen und Spalten organisiert) und Alternativtexte für Bilder.
Folgen bei Verstößen
Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Geldstrafen – bis zu 80.000 Euro pro Verstoß. Behörden prüfen dies regelmäßig, und Nutzer:innen können Beschwerden einreichen.
Warum jetzt handeln?
Barrierefreie Websites verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch das Nutzererlebnis und die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen. Das lohnt sich langfristig für Unternehmen – nicht zuletzt durch potenziell höhere Umsätze.
Tipp: Beginnen Sie frühzeitig, Ihre Website anzupassen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und allen Menschen den Zugang zu erleichtern.
Fazit und auch derzeitiger Stand der Umsetzungspflicht:
Die Regelung gilt derzeit nur für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitenden sind verpflichtet, eine verantwortliche Person für digitale Barrierefreiheit zu benennen. Kleinere Unternehmen mit reinen Marketing-Websites sind von dieser Vorschrift nicht betroffen.
Das heißt im Klartext, jede & jeder, der eine Webseite betreibt sollte in Zukunft darauf achten, auch in Hinblick auf Kunden, die mit einer Einschränkung leben.
KLICK –> Beispiele für barrierefreie Webseiten: