

Ab Juni 2026 kommt für viele Online‑Shops in der EU eine neue Pflicht: der sogenannte Widerrufsbutton. Damit sollen Kund:innen ihre Online‑Verträge genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine gut sichtbare Online‑Funktion, mit der Verbraucher:innen ihren Vertrag mit wenigen Klicks widerrufen können – ganz ohne komplizierte Formulare oder lange E‑Mails.
Rechtlich genügt dafür auch ein deutlich beschrifteter Link („Vertrag widerrufen“), der direkt zur Widerrufsseite führt.
Für wen gilt die Pflicht?
Die Pflicht betrifft Unternehmer, die mit Verbraucher:innen Verträge über Waren oder Dienstleistungen im Fernabsatz abschließen, also vor allem:
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klassische Online‑Shops
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Abo‑Modelle (z.B. Streaming, Software‑Abos)
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digitale Dienstleistungen, die online gebucht werden
Wer rein B2B verkauft, ist von der neuen Widerrufsfunktion in der Regel nicht betroffen.
Die Details hängen aber vom konkreten Geschäftsmodell ab und sollten rechtlich geprüft werden.
So muss der Widerrufsbutton aussehen
Wichtig ist nicht die technische Form (Button oder Link), sondern dass die Funktion:
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leicht zugänglich ist – also nicht versteckt, ohne zusätzliche App oder komplizierte Wege
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hervorgehoben platziert ist – z.B. farblich abgesetzt im Footer oder im Kundenbereich
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klar beschriftet ist – etwa mit „Vertrag widerrufen“ (empfohlene Formulierung)
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durchgehend verfügbar bleibt – während der gesamten Widerrufsfrist
Unklare Begriffe wie „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ reichen nicht aus und können Abmahnrisiken bergen.
Wie läuft der Widerruf technisch ab?
Nach dem Klick auf „Vertrag widerrufen“ folgt ein kurzer, zweistufiger Prozess:
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Online‑Formular ausfüllen
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Name der Kundin/des Kunden
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Angaben zur Vertragserkennung (z.B. Bestell‑ oder Auftragsnummer, E‑Mail)
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Angabe, wie die Eingangsbestätigung zugestellt werden soll (z.B. E‑Mail)
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Widerruf bestätigen
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Zweiter Button, z.B. „Widerruf bestätigen“
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Automatische Eingangsbestätigung an die Kund:innen (z.B. per E‑Mail)
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Dabei gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit: Es dürfen nur Daten abgefragt werden, die für die Zuordnung des Widerrufs wirklich notwendig sind.
Praktische Tipps für Website‑Betreiber
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Platziere den Widerrufsbutton gut sichtbar – häufig empfohlen: im Footer auf jeder Seite, zusätzlich im Kundenkonto.
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Verwende eine eindeutige Beschriftung („Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“).
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Teste den gesamten Ablauf – vom Klick bis zur Bestätigungs‑Mail – gründlich.
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Achte auf barrierearme Gestaltung, klare Kontraste und mobile Darstellung.