AGB 01
Agentur & Abo-Webseiten
Allgemeine Bedingungen für unsere Agenturleistungen, laufende Betreuung sowie Abo- und Mietwebseiten.
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Für welche Verträge gelten diese AGB?
Die Netzwerkkapitäne e.U. (nachfolgend „Agentur“) erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur und dem Kunden, insbesondere für Agenturleistungen, Projekte, laufende Betreuungen sowie Abo- und Mietwebseiten.
1.2 Welche Unterlagen gehören zum Vertrag?
Der konkrete Auftrag ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, einer Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls aus einem schriftlichen Briefing. Bei Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Regelungen diesen AGB vor.
1.3 Abweichende Bedingungen
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Textform umfasst insbesondere E-Mail.
1.4 Zustandekommen des Vertrags
Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt oder die Agentur mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.
1.5 Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
1.6 Bestehende Verträge
Diese Fassung gilt für Verträge, die ab dem 11. September 2026 abgeschlossen werden. Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, bleiben von dieser Neufassung unberührt. Für sie gelten weiterhin die bei ihrem Abschluss vereinbarten Bedingungen. Die neuen AGB gelten für einen bestehenden Vertrag nur dann, wenn die Agentur und der Kunde ihre Anwendung ausdrücklich in Textform vereinbaren.
2. Leistungen der Agentur
2.1 Leistungsbereiche
Die Agentur bietet insbesondere Strategie und Beratung, Webdesign, WordPress, Elementor, WooCommerce, Landingpages, Onlineshops, Hosting, Wartung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Social Media, Onlinewerbung, Grafikdesign, Branding, Print- und Plakatwerbung, Foto und Video, Newsletter und Marketingautomationen, KI-gestützte Leistungen, Tracking und Analyse sowie B2B-Leadgenerierung und telefonische Akquise an.
2.2 Entscheidend ist das Angebot
Welche Leistungen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung. Die Aufzählung in Punkt 2.1 begründet keinen Anspruch auf Leistungen, die nicht beauftragt wurden.
2.3 Gestaltungsfreiheit
Innerhalb des vereinbarten Rahmens entscheidet die Agentur über die fachliche und gestalterische Umsetzung. Wünsche des Kunden werden berücksichtigt, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst, technisch umsetzbar und rechtlich zulässig sind.
2.4 Kein garantierter wirtschaftlicher Erfolg
Die Agentur erbringt ihre Leistungen fachgerecht, garantiert aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Reichweiten, Suchmaschinenpositionen, Klickzahlen, Leads, Anfragen, Buchungen oder Abschlüsse zugesagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.5 Zusatzleistungen
Änderungen und Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert verrechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Seiten, Korrekturschleifen, Funktionen, Schnittstellen, Programmierungen, Formate oder Kampagnen. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung oder nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur.
3. Mitwirkung und Freigaben des Kunden
3.1 Benötigte Unterlagen
Der Kunde stellt alle für den Auftrag erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Fotos, Videos, Logos, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit. Er informiert die Agentur unverzüglich über Änderungen, die für das Projekt wichtig sind.
3.2 Folgen fehlender Mitwirkung
Verzögert sich ein Projekt wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Zusätzlich entstehender Aufwand kann gesondert verrechnet werden. Vereinbarte laufende Entgelte bleiben fällig, wenn die Agentur Kapazitäten bereitgehalten hat und die Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht erbringen kann.
3.3 Prüfung und Freigabe
Der Kunde prüft Entwürfe und Arbeitsergebnisse sorgfältig auf Inhalt, Richtigkeit, Schreibfehler und Vollständigkeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erteilt er Freigaben innerhalb von fünf Werktagen. Erfolgt keine Rückmeldung, darf die Agentur eine angemessene Nachfrist setzen. Eine Veröffentlichung oder Produktion erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4 Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Kunde bestätigt, dass er die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Inhalten besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Wird die Agentur deshalb von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos, sofern die Agentur die Rechtsverletzung nicht selbst verursacht oder trotz erkennbarer Zweifel nicht darauf hingewiesen hat.
4. Abo- und Mietwebseiten
4.1 Grundmodell
Bei einer Abo- oder Mietwebseite stellt die Agentur dem Kunden eine individuell erstellte Webseite gegen ein monatliches Entgelt zur Verfügung. Paket, Seitenumfang, Funktionen, Hosting, Wartung, Lizenzen, Support und sonstige Leistungen werden im Angebot festgelegt.
4.2 Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt zwölf Monate. Sie beginnt mit dem im Angebot genannten Vertragsbeginn. Ist dort kein eigener Termin genannt, beginnt sie mit der Bereitstellung der Webseite, spätestens jedoch mit dem im Angebot vereinbarten Beginn der monatlichen Abrechnung.
4.3 Kündigung
Eine Abo- oder Mietwebseite kann erstmals zum Ende der zwölfmonatigen Mindestmietdauer gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
4.4 Rechte während der Mietdauer
Bis zum vollständigen Herauskauf verbleiben die Webseite, ihr Design, ihre technische Struktur und die von der Agentur erstellten Bestandteile bei der Agentur. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
4.5 Herauskaufwert
Der Kunde kann die Webseite zum Herauskaufwert übernehmen, der bei Vertragsabschluss im Angebot oder Vertrag ausdrücklich genannt wird. Ohne schriftlich vereinbarten Herauskaufwert besteht kein Anspruch auf Übernahme zu einem bestimmten Preis. Bereits bezahlte Monatsentgelte werden nur angerechnet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
4.6 Umfang des Herauskaufs
Der Herauskauf wird erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen und des Herauskaufwerts wirksam. Danach erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte sowie die technisch verfügbaren Zugänge und Daten. Nicht umfasst sind Agentur- und Mehrfachlizenzen, interne Arbeitsdateien, ungenutzte Entwürfe, Entwicklungsumgebungen sowie laufende Hosting-, Wartungs- und Supportleistungen, sofern im Angebot nichts anderes steht.
4.7 Lizenzen und Dienste Dritter
Kostenpflichtige Plugins, Themes, Schriften, Bilder, Schnittstellen oder sonstige Dienste Dritter können eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Nach einem Herauskauf muss der Kunde erforderliche Einzel- oder Kundenlizenzen selbst erwerben und bezahlen, soweit sie nicht ausdrücklich mitübertragen werden können.
4.8 Hosting und Zugänge
Während der Mietdauer wählt die Agentur den Hostinganbieter und die technische Betriebsumgebung. Art und Umfang der Kundenzugänge ergeben sich aus dem Angebot. Ein uneingeschränkter Administratorzugang ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.9 Inhalte und Projektbeginn
Der Kunde liefert die vereinbarten Inhalte bis zum im Angebot genannten Termin. Verstreicht dieser Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, darf die Agentur mit der monatlichen Abrechnung zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen. Eine pauschale Vollabrechnung erfolgt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich und der Höhe nach vereinbart wurde.
4.10 Vertragsende ohne Herauskauf
Endet der Vertrag ohne Herauskauf, endet auch das Nutzungsrecht des Kunden. Die Agentur darf die Webseite nach einer angemessenen Übergangsfrist deaktivieren. Kundeneigene Inhalte und Daten werden auf Wunsch in einem üblichen, technisch verfügbaren Format bereitgestellt. Der dafür erforderliche Aufwand kann gesondert verrechnet werden.
5. Laufende Betreuung, Social Media und Werbung
5.1 Laufzeit
Für laufende Leistungen gelten die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Fehlt eine besondere Regelung, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
5.2 Inhalte und Abstimmung
Der Kunde liefert vereinbarte Themen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig. Können Beiträge, Anzeigen oder andere Maßnahmen deshalb nicht oder verspätet erstellt werden, ist die Agentur für daraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Das vereinbarte Entgelt bleibt fällig, soweit Kapazitäten bereitgehalten wurden.
5.3 Plattformen Dritter
Social-Media- und Werbeplattformen können Inhalte oder Konten nach ihren eigenen Regeln prüfen, einschränken, ablehnen oder entfernen. Die Agentur hat darauf keinen vollständigen Einfluss und haftet nicht für nicht von ihr verursachte Sperren, Ausfälle, Reichweitenänderungen oder Richtlinienänderungen.
5.4 Werbebudget
Werbe- und Mediabudgets sind nur dann im Agenturhonorar enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot steht. Andernfalls trägt der Kunde diese Kosten zusätzlich.
6. Konzepte und Ideen
6.1 Vorleistungen
Fordert ein potenzieller Kunde vor Auftragserteilung ein Konzept, einen Entwurf oder eine Präsentation an und nimmt die Agentur diese Einladung an, entsteht ein vorvertragliches Schuldverhältnis. Auch dafür gelten diese AGB.
6.2 Schutz und Nutzung
Konzepte, Texte, Gestaltungen, Strategien und sonstige kreative Vorleistungen dürfen ohne Zustimmung der Agentur weder verwendet, bearbeitet, weitergegeben noch wirtschaftlich verwertet werden. Gesetzlich geschützte Werke bleiben zusätzlich urheberrechtlich geschützt.
6.3 Vergütung einer Nutzung
Möchte der Kunde eine Vorleistung ohne anschließenden Hauptauftrag nutzen, ist dafür vorab eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung.
7. Fremdleistungen und Dritte
7.1 Einsatz von Fachleuten
Die Agentur darf geeignete Mitarbeitende, freie Fachkräfte und andere Unternehmen zur Leistungserbringung einsetzen.
7.2 Beauftragung Dritter
Drittleistungen können im Namen der Agentur oder - nach Abstimmung - direkt im Namen des Kunden beauftragt werden. Direkt zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter geschlossene Verträge unterliegen dessen Bedingungen.
7.3 Laufende Verpflichtungen
Bindungsfristen von Hosting-, Domain-, Software-, Lizenz-, Medien- oder sonstigen Drittanbietern bleiben auch bei Beendigung des Agenturvertrags bestehen. Der Kunde trägt jene Kosten, die aufgrund einer von ihm genehmigten und nicht früher kündbaren Drittleistung anfallen.
8. Termine und höhere Gewalt
8.1 Termine
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
8.2 Nicht beeinflussbare Ereignisse
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur ruhen die betroffenen Pflichten für Dauer und Umfang der Behinderung. Termine verschieben sich entsprechend. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, können beide Seiten den betroffenen Auftrag in Textform beenden.
8.3 Verzug
Gerät die Agentur mit einer verbindlich zugesagten Leistung in Verzug, setzt der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen. Erst wenn diese erfolglos verstreicht, kann er hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten.
9. Vorzeitige Vertragsauflösung
9.1 Wichtiger Grund
Beide Seiten können einen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Seite trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
9.2 Gründe auf Kundenseite
Die Agentur kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, dauerhaft fehlender Mitwirkung, rechtswidrigen Aufträgen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kündigen, wenn der Kunde trotz Aufforderung keine angemessene Sicherheit leistet.
9.3 Abrechnung
Bei einer vorzeitigen Beendigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich bestellten Fremdleistungen und nicht mehr stornierbaren Kosten abgerechnet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Honorar und Kosten
10.1 Höhe des Honorars
Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
10.2 Teil- und Vorauszahlungen
Die Agentur darf bei größeren oder länger laufenden Aufträgen angemessene Anzahlungen, Zwischenrechnungen oder Vorauszahlungen verlangen, insbesondere wenn dies im Angebot vorgesehen ist.
10.3 Zusätzliche Kosten
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen, notwendige Barauslagen, Versand, Reisen, Lizenzen, Medienkosten und Fremdleistungen werden gesondert verrechnet, sofern der Kunde sie beauftragt oder genehmigt hat.
10.4 Kostenschätzungen
Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Kostenvoranschlag bezeichnet sind. Wird eine Überschreitung von mehr als 15 Prozent erkennbar, informiert die Agentur den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
10.5 Abbruch eines Auftrags
Bricht der Kunde einen Auftrag ohne wichtigen, von der Agentur zu vertretenden Grund ab, werden die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten und nicht anderweitig nutzbaren Kapazitäten sowie nicht stornierbare Fremdkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
11. Zahlung
11.1 Fälligkeit
Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel genannt ist, sofort ohne Abzug fällig.
11.2 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde ersetzt außerdem notwendige und angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
11.3 Leistungspause
Solange fällige Beträge offen sind, darf die Agentur weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen. Vereinbarte laufende Entgelte bleiben fällig, soweit die Agentur ihre Leistung zur Verfügung hält.
11.4 Ratenzahlung
Bei vereinbarter Ratenzahlung kann die gesamte Restforderung fällig werden, wenn eine Rate trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht bezahlt wird.
11.5 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Agentur anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
12. Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte
12.1 Eigentum und Nutzungsrechte
Entwürfe, Konzepte, offene Arbeitsdateien, Quellmaterial und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Agentur. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung jene Nutzungsrechte, die im Angebot für den vereinbarten Zweck festgelegt sind.
12.2 Nutzungsumfang
Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für den bei Auftragserteilung erkennbaren Zweck. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Mehrfachverwendung oder Nutzung für andere Zwecke benötigt die Zustimmung der Agentur, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Nutzungsrecht umfasst ist.
12.3 Offene Dateien
Ein Anspruch auf Herausgabe offener oder bearbeitbarer Arbeitsdateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12.4 Unberechtigte Nutzung
Bei einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte kann die Agentur Unterlassung sowie eine angemessene Vergütung und den Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens verlangen.
13. Kennzeichnung und Referenzen
13.1 Urheberhinweis
Die Agentur darf auf von ihr erstellten Werbemitteln und Webseiten in branchenüblicher, zurückhaltender Form auf ihre Urheberschaft hinweisen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Referenznennung
Die Agentur darf Name, Logo und öffentlich zugängliche Arbeitsergebnisse des Kunden als Referenz verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
14. Gewährleistung
14.1 Prüfung von Leistungen
Der Kunde prüft Leistungen nach Übergabe ohne unnötigen Aufschub. Erkennbare Mängel sind innerhalb angemessener Frist in Textform und möglichst genau zu beschreiben. Für beidseitige Unternehmergeschäfte gilt ergänzend § 377 UGB.
14.2 Verbesserung
Bei einem berechtigten Mangel hat die Agentur zunächst das Recht, die Leistung innerhalb angemessener Frist zu verbessern oder - soweit sinnvoll - auszutauschen. Ist dies unmöglich, unverhältnismäßig oder erfolglos, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
14.3 Rechtliche Prüfung
Die Agentur führt keine umfassende rechtliche Prüfung von Namen, Marken, Texten, Bildern, Kampagnen, Impressum, Datenschutz oder Werbeaussagen durch, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Erkennbare rechtliche Risiken weist sie nach Möglichkeit auf.
14.4 Drittsoftware
Fehler, Sicherheitslücken oder Änderungen von Software und Diensten Dritter sind nur dann ein Mangel der Agenturleistung, wenn die Agentur sie selbst verursacht oder eine ausdrücklich vereinbarte Prüf- oder Wartungspflicht verletzt hat.
15. Haftung
15.1 Haftungsmaßstab
Die Agentur haftet für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für Personenschäden und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
15.2 Haftungshöchstbetrag
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
15.3 Inhalte und Anweisungen des Kunden
Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Ansprüche, die aus vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten entstehen, sofern sie keine erkennbare Rechtsverletzung übergangen hat.
15.4 Angriffe und Ausfälle
Für Cyberangriffe, Datenmissbrauch, Systemausfälle oder Datenverluste durch Dritte haftet die Agentur nur, wenn sie eine vereinbarte Sicherheits-, Wartungs- oder Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat. Der genaue Umfang einer Wartung ergibt sich aus dem Angebot.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
16.1 Vertrauliche Informationen
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16.2 Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Abrechnung, Kundenbetreuung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Agentur.
16.3 Auftragsverarbeitung
Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
16.4 Werbung
Werbliche elektronische Nachrichten werden nur auf einer dafür bestehenden gesetzlichen Grundlage oder mit gesonderter Einwilligung versendet. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
17.3 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag wird - soweit gesetzlich zulässig - das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Agentur darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.
17.4 Änderungen und Mitteilungen
Vertragsänderungen und rechtserhebliche Mitteilungen sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
